Parteiloser Direktkandidat Tolzin fechtet Wahlergebnis an
Im Auftrag seines Mandanten und parteilosen Direktkandidaten Hans U. P. Tolzin hat der Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Lipinski gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 26.09.2021 beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags Einspruch eingelegt.
(Li/To, 5.12.2021) Gerügt werden neben den bundesweit bekannten Berliner Wahlfehlern u.a. auch die formelle Verfassungswidrigkeit diverser Normen des Bundeswahlgesetzes.
Darüber hinaus werden auch Wahlfehler gerügt, die von Privaten im großen Stil begangen worden sind . Schließlich werden auch die im Verfahren 2 BvF 1/21, Beschluss vom 20.07.2021, vom Bundesverfassungsgericht festgestellten verfassungsrechtlichen Fragestellungen thematisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Beschluss unter Absatz 102 und 111ff ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Nichtigkeitserklärung der Wahl im Falle einer Wahlanfechtung in Betracht kommen würde. Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
„Wir gehen davon aus, dass aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 20.07.2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit das Gericht von einem Verfassungsverstoß ausgehen wird, sei es im dortigen abstrakten Normenkontrollverfahren oder sei es im hiesigen Wahlanfechtungsverfahren.“
Der Kläger Hans U. P. Tolzin ergänzt dazu:
„Neben den von Dr. Lipinski bereits genannten allgemeinen Beanstandungen war ich als parteiunabhängiger Direktkandidat sowohl in meinem Wahlkampf als auch als Wahlbeobachter unmittelbar betroffen.
So wurde eine Wahlveranstaltung unabhängiger Direktkandidaten in Berlin, an der ich teilnehmen sollte, wegen angeblicher Infektionsgefahren verboten. Eine weitere Wahlveranstaltung in meinem Wahlkreis wollte das Böblinger Ordnungsamt nur zulassen, wenn ich eine Haftpflichtversicherung vorweisen kann. Zu guter Letzt wurde ich als Wahlbeobachter des Wahllokals verwiesen, obwohl ich ein ärztliches Maskenattest vorgelegt hatte.“
Sicherlich ist es im ganzen Bundesgebiet zu weiteren Unregelmäßigkeiten gekommen, durch die Kritiker der Pandemie-Panikmache im Wahlkampf und bei der Wahl massiv behindert wurden. Wenn Sie Betroffener oder Augenzeuge sind, können Sie Ihr Gedächtnisprotokoll – bitte mit allen Kontaktdaten - per Email an hans@tolzin.com schicken. Wenn Ihre Aussage für meine Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss verwendet werden kann, werde ich mich bei Ihnen melden.
Was die Erfolgsaussichten dieser Anfechtung angeht, kann ich Ihnen natürlich angesichts des aktuellen Verhaltens von Richtern und Politikern keine Versprechungen machen.
Doch ich denke, wir sollten am Ball bleiben, denn die Widersprüche der offiziellen Pandemie-Politik werden ja immer offensichtlicher. Es ist gesellschaftlich gesehen „Dampf im Kessel“ und es ist absehbar, dass dieser Druck noch weiter ansteigen wird.
Wer weiß, ob die öffentliche Stimmung trotz allen Bemühens der Mainstream-Medien nicht doch bald umschlägt. Das würde sicherlich nicht ohne Folgen bleiben.
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Kommentare
Gast schrieb am 07.12.2021 um 11:58:37
"Doch ich denke, wir sollten am Ball bleiben, denn die Widersprüche der offiziellen Pandemie-Politik werden ja immer offensichtlicher. Es ist gesellschaftlich gesehen „Dampf im Kessel“ und es ist absehbar, dass dieser Druck noch weiter ansteigen wird.
Wer weiß, ob die öffentliche Stimmung trotz allen Bemühens der Mainstream-Medien nicht doch bald umschlägt. Das würde sicherlich nicht ohne Folgen bleiben."
An welche Folgen denken Sie, Herr Tolzin?
Gruß
Karl Martell
Gast schrieb am 08.12.2021 um 12:56:14
In dem Fall das die Wahl wiederholt werden muss, wird es schwierig sein den Kandidaten im Wahlkampf als Grund für die Wahl, in den Massenmedien weg zu lassen. Und falls nur in diesem Wahlkreis die Wahl wiederholt wird lässt sich das Kernthema auch schlecht ausblenden.
Wenn Hans Tolzin in seinem Wahlkreis darüber so bekannt würde wie der SSW in seinem Bereich, dann könnte er ebenso über Direktmandat noch eine Chance haben.
Würde die ganze Bundestagswahl wiederholt werden, stellt sich die Frage wann?
In einem Jahr, oder in 3 Jahren?
Viel Erfolg.
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